Allgemeine Teilnahmebedingungen des Programms „Freunde werben Freunde“ der Brooklyn Soap GmbH
Nachfolgend erklären wir Euch, wie die erfolgreiche Teilnahme am Programm „Freunde werben Freunde“ der Brooklyn Soap GmbH abläuft und welche Bedingungen hierfür gelten.
Mit der Teilnahme am Programm stimmt Ihr der Geltung dieser Bedingungen zu. Sie gelten zwischen der Brooklyn Soap GmbH, Paulinenalle 32, 20259 Hamburg (im Folgenden: BSC) und dem empfehlenden Teilnehmer (im Folgenden: der Empfehlende).
BSC ist berechtigt, die Höhe der Rabatte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Das aktuelle Freunde-Werben-Freunde Programm ist eine Aktion und hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2024. Die Aktion kann jederzeit verlängert werden, auch wenn sich die Höhe der Rabatte dabei ändern kann.
1. Programm „Freunde werben Freunde“: Teilnahme und Ablauf
- Zur Teilnahme an dem Programm muss der Empfehlende seine Empfehlung per Link an den von ihm gewünschten Empfänger (im Folgenden: Freunde) versenden.
- Die geworbenen Freunde müssen mindestens Waren im Wert von 30€ (inkl. MwSt.) bestellen, um ihren eigenen Empfehlungsrabatt (10€) nutzen zu können.
- Innerhalb von 24 Stunden nach einem erfolgreichen und bezahlten Kauf durch den geworbenen Freund unter Verwendung des Empfehlungs-Rabattcodes erhält der Empfehlende per E-Mail einen 10€-Rabatt-Code. Der Empfehlungs-Rabattcode kann nur für Bestellungen von mehr als 30€ Warenwert (inkl. MwSt.) verwendet werden.
2. Persönliche Voraussetzungen und Verpflichtungen für die Teilnahme
- Der Empfehlende muss eine natürliche und nicht unternehmerisch tätige Person Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Vertriebspartner von BSC, Mitarbeiter von BSC sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
- Der Empfehlungsempfänger muss ebenfalls eine natürliche Person sein, das Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und in Deutschland wohnen.
- Der Empfehlende ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die BSC abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
3. Prämienvoraussetzungen- und Einschränkungen
- Der Anspruch auf die Prämie (Rabatt-Code) wird nur dann wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger über den Empfehlungs-Link eine Bestellung im Online-Shop der BSC über einen Einkaufswert von 30€ (inkl. MwSt.) abschließt. Über jeden Link kann nur ein Abschluss getätigt werden. Der ggf. entstehende Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Empfehlungen sind nur für Erstkunden gültig.
- BSC sendet den 10€ Rabatt-Code per E-Mail an den Empfehlenden, nachdem die Bestellung des Freundes bezahlt und abgeschlossen ist, innerhalb von 24h nach Eingang der Bestellung. Die Empfehlungsprämie (Rabatt-Code) verfällt 60 Tage nach Ausstellung. Bestellungen, die der potenzielle Neukunde storniert oder widerruft oder die von BSC abgelehnt werden, sind nicht prämienfähig.
- Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Empfehlende gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
- Sämtliche Rabatt-Codes können nicht mit anderen Ermäßigungen oder anderen Rabatt-Codes kombiniert werden.
4. Unzulässige Werbemaßnahmen
- Das Programm „Freunde werben Freunde“ basiert ausschließlich auf der Versendung von Empfehlung-Links, die von BSC bereitgestellt wurden. Andere Werbeformen sind ausdrücklich untersagt.
- Es ist dem Empfehlenden untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
5. Sperrung und Prämienentzug
- Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlenden gegen diese Teilnahmebedingungen, ist BSC berechtigt, den Empfehlenden unverzüglich für das „Freunde werben Freunde“ Programm zu sperren und dem Teilnehmer die bereits ausgewiesenen Prämien (Rabatt-Codes) zu entziehen.
- Der Empfehlende hat bereits eingelöste Rabatt-Codes, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten.
- Weitere Ansprüche von BSC bleiben unberührt.
6. Freistellungsanspruch
Der Empfehlende verpflichtet sich, BSC von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehlende die Pflichten dieser Teilnahmebedingungen verletzt hat.